Kooperationspartner
Versicherungen für Kammerberufe
BRAO-Reform zum 01.08.2022 Anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungs-Gemeinschaften (auch GbR und Partnerschaften) sind verpflichtet, für die BAG eine eigene Berufshaftpflicht abzuschließen. Es gelten teilwiese veränderte Mindestversicherungssummen. Gemäß § 59n abs. 3 BRAO-neu haften neben der Berufsausübungsgesellschaft die Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführung persönlich in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes. Was wir für Sie tun können: - wir ermitteln die benötige Absicherung, - wir stellen den notwendigen Versicherungsschutz für die Kanzlei her, - wir bieten Ihnen Ihre persönliche Berufshaftpflicht in diesem Rahmen kostenlos, - wir begleiten die komplette Umsetzung, - wir stehen Ihnen persönlich und vor Ort zur Verfügung.